1. Allgemeines

1.1 die AGB gelten für den Verkauf, Angebote und Lieferungen der Zwei Früchte GmbH.
1.2 abweichend von den AGB gelten nur, wen diese in schriftliche Form vereinbart wurden.
1.3 Die AGB des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Alle Angebote der Zwei Früchte GmbH sind freibleibend, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart worden.
2.3 In alle Angebote und Verträgen genannten Preise sind in Euro und ohne MwSt.
2.4 Bei Vertragsabschluss ist Zwei Früchte GmbH berechtigt vom Käufer eine Sicherheit zu Erfüllung ihrer Zahlung zu Verlangen. Diese Zahlungsverpflichtung kann durch Vorkasse oder Barzahlung erfolgen, bevor weitere Leistungen erbracht werden.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1 Sollten von Zwei Früchte GmbH erstellte Rechnungen, keine Zahlungsziele haben, so tritt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen in Kraft. Sollte nach 30 Tagen keine Zahlung erfolgen, hat Zwei Früchte GmbH ohne weitere Mahnungen Anspruch auf 5% über den Basiszinssatz auf die gesamte Rechnungssumme.
3.2 Ab dem 01.01.2022 gehen Alle offenen Rechnungen an das      GERMANIA Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG

über. Zwei Früchte GmbH behält sich das Recht vor das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, die dadurch entstehenden Kosten trägt der Käufer in vollen Umfang.

3.3 Bis zur vollständigen Zahlung werden alle weiteren Belieferungen bzw. Verkäufe eingestellt.
3.4 sollten Rechnungen von Zwei Früchte GmbH mit dem Käufer bestehen, können die Rechnungen gegenseitig verrechnet werden, darüber bekommt der Verkäufer/Käufer eine Information.
3.5 Alle Rechnungen von Zwei Früchte GmbH sind nach Erhalt sofort zu kontrollieren und gegeben, falls zu reklamieren, Reklamationen, die danach erfolgen können nicht mehr berücksichtigt werden.


4. Bestellung und Lieferung

4.1 Die Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2 Etwaige Transportschäden müssen umgehend in Gegenwart von Zeugen (Frächter) oder Sachverständigen festgestellt werden. Bei nicht unverzüglich gerügten Verlade- und Transportmängeln übernimmt der Spediteur keine Haftung der Transportschäden.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Zwei Früchte GmbH.


6. Europaletten und Kisten

6.1 Die Lieferung auf Europaletten oder Vergleichbares sowie in EPS Kisten sind Kostenpflichtig und werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Die Rückgabe von Paletten oder EPS kann nur in den Mengen erfolgen die von Zwei Früchten geliefert wurden.
6.2 Der Käufer gewährleistet, dass die EPS Kisten/Paletten im einwandfreien Zustand bei der Rückgabe sind.

6.3  ab dem 01.08.2023 sind alle Kisten zusammen geklappt und ohne Müll abzugeben.  Alle, die Ihre Kisten nicht zusammen klappen und gereinigt haben, werden 10,-€ Reinigung gebühren in Rechnung gestellt. 


7. Beanstandung der Ware

7.1 Der Käufer hat bei der Anlieferung bzw. Übernahme der Ware unverzüglich die Ware zu kontrollieren und etwaige Mängel zu melden. Verspätete Mängel die nach 5 Std erfolgen können nicht mehr reklamiert werden. Meldungen sind per Fax +49 (0) 231 / 53 38 76 79, Tel. +49 (0) 231/ 53 38 76 77 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erfolgen.
7.2 Ansprüche die daraus entstehen, dass die Ware nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, erlöschen, wenn die Meldung nicht innerhalb den unter 7.1 erbrachten Bestimmungen erfolgt.


8. Anwendbares Recht

8.1 Alle Angebote und Verträge sowie ihre Umsetzung unterliegen dem deutschen Gesetz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens.
8.2 Alle weitere internationalen Regelungen zum Warenkauf bzw. Verkauf, sind ebenfalls nicht anwendbar.


Dortmund, 01.01.2022

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